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Artikel 17: Recht auf Eigentum

Mit Mina Darvishi, Student:in, Empowerment ÖH und einem Kommentar von Stephan Pühringer, Sozio-Ökonom, JKU.

Artikel 17: Recht auf Eigentum

(1) Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.

(2) Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.

Die Videominiaturen wurden in Kooperation mit dem Sender DorfTV erstellt.
Kooperation von DorfTV und SOS-MenschenrechteLink zum Beitrag in der DorfTV-Mediathek

Die 30 Artikel der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ werden in Videoclips vorgestellt.

Ein Menschenrecht wird jeweils von 2 Personen präsentiert. Eine Person mit Flucht- oder Migrationshintergrund liest den Artikel. Auf diese Weise findet eine Aneignung statt.

Anschließend wird dieser Artikel kommentiert von eine*r Expert*in, einer Person des öffentlichen Lebens, die in einem persönlichen Statement dieses Menschenrecht in der Praxis verankert.

Dadurch wird deutlich gemacht, dass Menschenrechte nicht nur eine Charta der Vereinten Nationen sind, sondern Grundpfeiler von Vielfalt und Demokratie im Alltag.