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Artikel 2: Verbot der Diskriminierung

Mit Abdulhamid Almhemid, Schüler und einem Kommentar von Ex-Grünenpolitiker Rudolf Anschober.

Artikel 2: Verbot der Diskriminierung

Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.

Die Videominiaturen wurden in Kooperation mit dem Sender DorfTV erstellt.
Kooperation von DorfTV und SOS-MenschenrechteLink zum Beitrag in der DorfTV-Mediathek

Die 30 Artikel der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ werden in Videoclips vorgestellt.

Ein Menschenrecht wird jeweils von 2 Personen präsentiert. Eine Person mit Flucht- oder Migrationshintergrund liest den Artikel. Auf diese Weise findet eine Aneignung statt.

Anschließend wird dieser Artikel kommentiert von eine*r Expert*in, einer Person des öffentlichen Lebens, die in einem persönlichen Statement dieses Menschenrecht in der Praxis verankert.

Dadurch wird deutlich gemacht, dass Menschenrechte nicht nur eine Charta der Vereinten Nationen sind, sondern Grundpfeiler von Vielfalt und Demokratie im Alltag.