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Artikel 19: Recht auf Meinungsfreiheit

Mit Navid Ghaderian - Student an der FH Hagenberg, KI und Gabriele Kepplinger - Geschäftsführerin von DORFTV am Freinberg, ORS Sender.

Artikel 19: Recht auf Meinungsfreiheit

Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Die Videominiaturen wurden in Kooperation mit dem Sender DorfTV erstellt.
Kooperation von DorfTV und SOS-MenschenrechteLink zum Beitrag in der DorfTV-Mediathek

Die 30 Artikel der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ werden in Videoclips vorgestellt.

Ein Menschenrecht wird jeweils von 2 Personen präsentiert. Eine Person mit Flucht- oder Migrationshintergrund liest den Artikel. Auf diese Weise findet eine Aneignung statt.

Anschließend wird dieser Artikel kommentiert von eine*r Expert*in, einer Person des öffentlichen Lebens, die in einem persönlichen Statement dieses Menschenrecht in der Praxis verankert.

Dadurch wird deutlich gemacht, dass Menschenrechte nicht nur eine Charta der Vereinten Nationen sind, sondern Grundpfeiler von Vielfalt und Demokratie im Alltag.