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Artikel 25: Recht auf Wohlfahrt

Mit Heba Okafor, Sozialpädagogin und einem Kommentar von Jasmin Chansri, Geschäftsführung Volkshilfe bei Zentrale FMB Linz.

Artikel 25: Recht auf Wohlfahrt

Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände. Mutter und Kind haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

Die Videominiaturen wurden in Kooperation mit dem Sender DorfTV erstellt.
Kooperation von DorfTV und SOS-MenschenrechteLink zum Beitrag in der DorfTV-Mediathek

Die 30 Artikel der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ werden in Videoclips vorgestellt.

Ein Menschenrecht wird jeweils von 2 Personen präsentiert. Eine Person mit Flucht- oder Migrationshintergrund liest den Artikel. Auf diese Weise findet eine Aneignung statt.

Anschließend wird dieser Artikel kommentiert von eine*r Expert*in, einer Person des öffentlichen Lebens, die in einem persönlichen Statement dieses Menschenrecht in der Praxis verankert.

Dadurch wird deutlich gemacht, dass Menschenrechte nicht nur eine Charta der Vereinten Nationen sind, sondern Grundpfeiler von Vielfalt und Demokratie im Alltag.