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Artikel 18: Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit

Mit Hatice Baser, Dipl.-Päd.in, ehrenamtl. in ALIF Vereinen und einem Kommentar von Ernst Gansinger, Redakteur der Kirchenzeitung i.P. Dank an c.

Artikel 18: Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit

Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

Die Videominiaturen wurden in Kooperation mit dem Sender DorfTV erstellt.
Kooperation von DorfTV und SOS-MenschenrechteLink zum Beitrag in der DorfTV-Mediathek

Die 30 Artikel der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ werden in Videoclips vorgestellt.

Ein Menschenrecht wird jeweils von 2 Personen präsentiert. Eine Person mit Flucht- oder Migrationshintergrund liest den Artikel. Auf diese Weise findet eine Aneignung statt.

Anschließend wird dieser Artikel kommentiert von eine*r Expert*in, einer Person des öffentlichen Lebens, die in einem persönlichen Statement dieses Menschenrecht in der Praxis verankert.

Dadurch wird deutlich gemacht, dass Menschenrechte nicht nur eine Charta der Vereinten Nationen sind, sondern Grundpfeiler von Vielfalt und Demokratie im Alltag.